Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sano-Trend Orthoservice GmbH, Bayreuth
Geschäfts- und Lieferbedingungen Stand 2015
1. Allgemeines
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Sano-Trend Orthoservice GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen.
Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich
schriftlich der Geltung zustimmen.
2. Angebote, Abschlüsse, Preisvereinbarungen, Nebenabreden
Angebote und Notierungen sind grundsätzlich freibleibend. Ein Zwischenverkauf ist vorbehalten. Alle Aufträge, auch wenn sie von unseren
Vertretern oder sonstigen Mitarbeitern entgegengenommen werden, erlangen für uns Verbindlichkeit erst mit unserer schriftlichen Bestätigung
oder mit Auslieferung der Ware. Alle Preisangaben verstehen sich grundsätzlich in Euro, einschließlich Verpackung zuzüglich der vom Käufer
zu tragender Mehrwertsteuer.
Bei einem Auftragswert bis 150 EUR berechnen wir eine Versandgebühr von 4,03 EUR. Zu allen Beträgen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer
hinzu.
Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das auf der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei
schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
Wird vom Käufer eine besondere Versandart gewünscht, trägt die daraus resultierenden Mehrkosten in jedem Fall der Käufer.
Bei Bestellungen von Kleinprodukten (z.B. Fingerschienen) ist auf die Verpackungseinheit zu achten. In Fällen des durch den Kunden ausdrücklich
gewünschten Einzelversandes wird ein Mindermengenzuschlag in der Höhe von EUR 5,- erhoben.
3. Mängelrüge, Gewährleistung und Rückgaben
1. Der Käufer ist verpflichtet, gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Unsere Haftung beschränkt sich auf die Rücknahme
nicht einwandfreier Ware. Einzelheiten der Gewährleistung sind gesetzlich geregelt. Wenn wir uns im Kulanzwege mit einer Rücknahme
einverstanden erklären, steht uns eine Bearbeitungsgebühr von 15% des Warenwertes zu, mindestens jedoch 15 EUR. Ohne unsere vorherige
schriftliche Genehmigung wird gelieferte mangelfreie Ware nicht zurückgenommen oder ausgetauscht. Mangelfreie Produkte, deren
Lieferung länger als zwei Monate zurückliegen und/oder nicht mehr original verpackt ist, werden generell nicht zurückgenommen.
2. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung
der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter
oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nachdem Vertrag
nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so
bestehen für diese und die darauf entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
3. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-,
Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an
einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen
Gebrauch.
4. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich
zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers
gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 3 entsprechend
4. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung
eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5. Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des
Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon,
ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache
zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
7. Zahlung und Verrechnung
Warenlieferungen sind zahlbar bis spätestens zu dem in der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitstag. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind
wir berechtigt, neben einer Mahnbearbeitungsgebühr, die gesetzlich geregelten Verzugszinsen geltend zu machen.
8. Erfüllungsort
Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen ist Bayreuth.
Bayreuth, Januar 2015
Sano-Trend Orthoservice GmbH,
Nibelungenstraße 10 a, D-95444 Bayreuth
Geschäftsführer: Harald Pleus, Michael Böhner
HRB: 4806 Amtsgericht Bayreuth
Ein Unternehmen der Sano-Trend AG – Montagnola – CH www.sano-trend.com